Zuschussmöglichkeiten für deine Weiterbildung

Halbiere deine Kursgebühr

Es gibt eine Möglichkeit, deine Kursgebühren zu halbieren. Diese gilt sowohl für Angestellte und Selbstständige als auch für Institutionen (für Inhouse-Schulungen).

Deine Möglichkeiten

Eine tolle Zuschussmöglichkeit für deine Fortbildung bei der Hildebrandt Coaching Akademie bietet der Bildungsscheck NRW für eine berufliche Weiterbildung.

Die Voraussetzung für den Erhalt eines individuellen Bildungscheck sind:

  1. Du musst in NRW beschäftigt sein.
  2. Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen darf maximal 40.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000,- EUR betragen.
  3. Dein Arbeitgeber darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben.
  4. Dein Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören
  5. Je Kalenderjahr kann nur ein Bildungsscheck ausgegeben werden
  6. Es werden 50 % der Kurskosten, maximal 500,- EUR pro Bildungsscheck übernommen.

Wo erhalte ich den Bildungsscheck?

Autorisierte Beratungsstellen findest du unter: Beratungsstellen für die Ausgabe von Bildungsschecks.

Nimm dort zunächst telefonisch Kontakt auf. Dabei kannst du klären, welche Unterlagen du mitbringen musst und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.

 

Auch Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Arbeitsstätte in NRW haben, können für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiterschaft einen Zuschuss bis zu 5000,- Euro über Bildungsschecks erhalten.

 

Die Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungscheck für Inhouse-Kurse sind:

  1. Das Unternehmen darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben.
  2. Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören.
  3. Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks für einzelne Mitarbeiterinnen erhalten, die auch gebündelt für Inhouse- Kurse eingesetzt werden können.
  4. Die Bildungsschecks werden auf Grundlage der Kosten pro Teilnehmer abgerechnet. Gruppenpreise sind auf die Gesamtzahl der Teilnehmer umzulegen.

 

Hier zwei Beispiele, die das Prinzip der Abrechnung verdeutlichen:

  1. Inhouse-Kurse ausschließlich für Bildungsscheck-Teilnehmende: Der Weiterbildungsanbieter stellt eine Gesamtrechnung. Die Gesamtkosten werden durch die Zahl der teilgenommen Bildungsscheckinhaber*innen geteilt. Danach bemisst sich der Zuschussbetrag jedes einzelnen Bildungsschecks. Beispiel: Inhouse-Seminar für 10 Teilnehmer*innen, alle haben einen Bildungsscheck. Gesamtkosten: 2.000,- Euro. Das ergibt Kosten von 200,- Euro je TN und einen Zuschussbetrag von 100,- Euro je Bildungsscheck. (Gesamtzuschuss also 1000,- Euro)
  2. Inhouse-Schulung für Bildungsscheckteilnehmende und weitere Mitarbeiter*innen des Unternehmens, die keinen Bildungsscheck erhalten haben. Inhouse-Seminar für 10 Teilnehmer*innen, von denen aber nur 5 einen Bildungsscheck haben. Gesamtkosten: 2.000,- Euro. Das ergibt Kosten von 200,- Euro je TN. Die 5 Teilnehmer*innen erhalten jeweils einen Zuschussbetrag von 100 Euro. (Gesamtzuschuss 500,- Euro)

 

Wo erhalten kleine und mittlere Unternehmen Bildungsschecks für für Inhouse-Kurse?

Bildungsschecks für Inhouse-Kurse können nur über den betrieblichen Zugang ausgegeben werden. Autorisierten Beratungsstellen findest du unter: Beratungsstellen für die Ausgabe von Bildungsschecks.

Bitte nimm dort zunächst telefonisch Kontakt auf. Dabei kannst du klären, welche Unterlagen du mitbringen musst und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.

Fragen?​

Melde dich gerne unter 02205/7379182 oder über mein…